Belgien bietet verschiedene Förderprogramme für energieeffiziente Hausrenovierungen an. Hier erfahren Sie, wie Sie diese beantragen können.
Subventionen in Belgien
In Belgien werden Subventionen ausschließlich für nachgerüstete Anlagen gewährt, und die Höhe der Zuschüsse variiert erheblich zwischen den verschiedenen Regionen des Landes sowie je nach Wärmepumpentechnologie.
Flandern: Meine Renovierungsprämie für Wärmepumpen
Das Förderprogramm zielte darauf ab, den Einsatz energieeffizienter Wärmepumpensysteme zum Heizen und Kühlen in Wohngebäuden zu fördern. Wärmepumpen gelten als nachhaltigere und umweltfreundlichere Alternative zu herkömmlichen Heizmethoden.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Wärmepumpe:
Luft zu Luft - 300 - 480 €
Luft zu Wasser – 3.000 € – 4.800 €
Erdwärmesonde – 4.000 € – 6.400 €
Hybrid – 2.000 € – 3.200 €
Sanitärwarmwasser - 300 € – 540 €
Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrags hängt von der Art des Gebäudes und davon ab, wer den Zuschuss beantragt.
Anforderungen an die Wärmepumpe
Für die Förderung in Frage kommende Wärmepumpentypen:
- Geothermie
- Luft zu Luft
- Luft zu Wasser
- Hybrid-Luft-Wasser
Die Wärmepumpe muss zur Raumheizung und gegebenenfalls in Kombination mit der Warmwasserbereitung und der Schwimmbadheizung eingesetzt werden. Sie können die Wärmepumpe zur aktiven Kühlung nutzen, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Wärmepumpe ist die einzige Zentralheizung für das gesamte Gebäude.
- Im Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage.
- Die Schlussrechnung für die Wärmepumpe datiert vom 1. Juli 2022 oder später.
Die Installation muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Hier finden Sie eine Liste zertifizierter Installateure für Wärmepumpen und hier eine Liste zertifizierter Installateure für oberflächennahe Geothermieanlagen.
Die Wärmepumpe muss die Mindesteffizienz für die saisonale Energieeffizienz erfüllen. Die saisonale Energieeffizienz (Ns) wird als COP/2,5 berechnet, wobei COP die Leistungszahl (Coefficient of Performance) ist.
Typ:
- Wärmepumpe mit einer Leistung von ≤ 12 kW
- 12 kW < Kapazität ≤ 70 kW
- Kapazität > 70 kW
Geothermie:
- 150 % ≤ Ns (für alle Kapazitäten)
Luft zu Luft:
- 160 % ≤ Ns (Kapazität ≤ 12 kW)
- 137% ≤ Ns (12 kW < Kapazität ≤ 70 kW)
- 137% ≤ Ns (Kapazität > 70 kW)
Luft zu Wasser:
- 123 % ≤ Ns (für alle Kapazitäten)
Hybrid:
- 110 % ≤ Ns (für alle Kapazitäten)
Bedingungen für das Gebäude
Gebäude, die für die Subvention in Frage kommen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Vor 2014 an das Stromverteilungsnetz angeschlossen sein.
- in der flämischen Region gelegen
- Es kann sich um die Renovierung eines bestehenden Gebäudes wie eines Hauses oder einer Wohnung handeln.
Weitere Informationen und zusätzliche Bedingungen für die Zuschüsse finden Sie hier Vaanderen .
Anwendung
Sie können den Zuschuss digital über diesen Link beantragen.
Brüssel: Erneuerungsboni
In Brüssel gibt es verschiedene Initiativen und Programme zu Energieeffizienz, Wohnungsrenovierung und nachhaltigem Wohnen. Diese Programme bieten oft finanzielle Anreize, Zuschüsse oder Prämien für Haus- und Grundstückseigentümer, die energieeffiziente Renovierungen oder Modernisierungen an ihren Immobilien vornehmen. Ziel dieser Initiativen ist es, Nachhaltigkeit zu fördern, den Energieverbrauch zu senken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Renovierungsprämien das neue regionale Förderprogramm, das die Energieprämien und die Prämien für Wohnungsrenovierung und Fassadenverschönerung in der Region Brüssel-Hauptstadt zusammenfasst.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Wärmepumpentyp. Folgende Fördermittel stehen für die Installation von Wärmepumpen zur Verfügung:
Luft zu Wasser - 4.250 € – 4.750 €
Erdwärmesonde – 4.250 € – 4.750 €
Sanitärwarmwasser – 400 € – 1.600 €
Anforderungen
Renolution-Fördergelder sind für alle Gebäudetypen verfügbar, darunter Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Büros, Geschäfte, Schulen und Industriegebäude. Sie stehen verschiedenen Antragstellergruppen offen, darunter Eigentümer, Vermieter, Mieter, Hausverwalter und Gebäudemanager. Voraussetzung für den Einbau von Wärmepumpen ist, dass dieser von Fachbetrieben durchgeführt wird und das Gebäude älter als 10 Jahre ist.
Anwendung
Alle Förderanträge müssen nun nach Abschluss der Renovierungsarbeiten, innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum, gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über IRISbox, die elektronische Plattform der Region Brüssel-Hauptstadt. Weitere Informationen finden Sie hier.